Als Wahlgremium wird die gMAV alle vier Jahre von den Mitarbeiter:innen gewählt und hat den Auftrag sich für die Belange aller Kolleg:innen einzusetzen. Für unsere Arbeit gibt es gesetzliche Regelungen, welche im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD) festgelegt sind.
Wir sind Ansprechpartner:innen und Sprachrohr für unsere Kolleg:innen der landeskirchlichen Dienststellen. Zu unserem Vertretungsbereich gehören vier Dienststellen - das Amt für kirchliche Dienste, das Berliner Missionswerk, die Geschäftsstelle der Evangelischen Schulstiftung und das Konsistorium mit den angeschlossenen Dienststellen. Wir sind das Gegenüber der Dienststellenleitungen und in unserer Funktion rechtlich unabhänig. Das bedeutet, dass wir pragmatische und zielorientierte Lösungen mit den Dienststellenleitungen vereinbaren, die letztendlich allen gemeinschaftlich zugutekommen.
Wir informieren und beraten Sie über Fragen zum Arbeitsvertrag, Eingruppierungen, Urlaubstagen, Jahressonderzahlungen und weiteren interessanten Inhalten des Tarifvertrages TV-EKBO und stehen Ihnen als Ihre Interessenvertretung mit Rat und Tat zur Seite.